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Arbeitszeit

Arbeitszeit und Freizeit der Beschäftigten sollten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Nur dann kann davon ausgegangen werden, dass dieser Produktionsfaktor auch langfristig effizient genutzt werden kann und die Arbeitskräfte nicht überbeansprucht werden. Das Arbeitszeitgesetz gibt Vorgaben unter anderem zu Arbeitszeitumfang, Ruhepausen während der Arbeit, Nachtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen und Ausnahmeregelungen. Weitere Regelungen finden sich im Rahmentarifvertrag für Arbeitnehmer in landwirtschaftlichen Betrieben.